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Zulassungvoraussetzungen

Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen denen des Bachelorstudiengangs Soziale Arbeit:

Hochschulzugangsberechtigung (HZB) HZB bedeutet: allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Alternativ eine berufliche Ausbildung, die mit der Note 2,5 oder besser abgeschlossen wurde oder eine berufliche Weiterqualifikation durch eine Meisterprüfung bzw. eine vergleichbare Prüfung.

Vorpraktikum (12 Wochen) im sozialen Bereich sofern keine entsprechende einschlägige Vorerfahrung vorliegt.

• Das Vorpraktikum für das Doppelstudium kann auch an 2 Praktikumsorten erfolgen: 6 Wochen in einer Kirchengemeinde (ausgenommen Heimtort) und 6 Wochen in einer sozialen Einrichtung.

 

 

 

Anna Maria Hartung
FB Praktische Theologie
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